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Tätigkeitsbereich

Beweissicherung 

Die Beweissicherung wird durchgeführt, um den gegenwärtigen Zustand eines Gebäudes oder anderen baulichen Anlagen vor Baustellenbeginn festzustellen und zu dokumentieren. Dabei werden vorhandene Schäden an Bauwerken mit Hilfe von Fotos und Beschreibungen erfasst und/oder mit Zeichnungen ergänzt.

Oft werden Anwohner erst durch Erschütterungen während der Bauarbeiten auf Schäden aufmerksam. Anhand der angefertigten Beweissicherungen kann dann festgestellt werden, ob die Schäden bereits vor Baubeginn bestanden oder wirklich erst durch die Baumaßnahmen verursacht worden sind.

Bestandsprüfung von Straßenbrücken

Die Bestandsprüfung von Straßenbrücken nach Richtlinien der RVS 13.03.11 dient die Erhebung, Dokumentation und Bewertung des Erhaltungszustandes.
Lt. § 46 (2) des Tiroler Straßengesetzes müssen Brücken (aus Stahl, Beton, Stahlbeton oder Mauerwerk) alle 6 Jahre und sonstige Brücken (z.B. aus Holz) alle 3 Jahre auf ihre Tragfähigkeit und Standsicherheit geprüft werden.

Die Bestandsprüfung gemäß RVS 13.03.11 ist nicht zu verwechseln mit der viel weniger aufwendigen ehemaligen Brückenrevision, die laut aktueller Gesetzeslage nicht mehr ausreichend ist.