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Tätigkeitsbereich

Planungskoordination / Baustellenkoordination

Am 1. Juli 1999 ist das Bundesgesetz über die Koordination bei Bauarbeiten (Baukoordinationsgesetz – BauKG) in Kraft getreten und damit wird die EU-Baustellen-Richtlinie in Österreich umgesetzt. Ziel des Gesetzes ist es, Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer auf der Baustelle zu gewährleisten und damit eine Senkung der Unfallzahlen, der Ausfallzeiten und der damit zusammenhängenden Folgekosten zu erzielen.

Die Bauherren sind gesetzlich verpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz auf der Baustelle beschäftigten Personen zu kümmern. Der Planungskoordinator erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan.

Der Baustellenkoordinator leistet dem Bauherrn Unterstützung, in dem er die räumlichen und zeitlichen Arbeitsabläufe auf der Baustelle koordiniert und die Einhaltung der im SiGe-Plan festgelegten Maßnahmen prüft.
Die in unserem Büro für die Baustellenkoordination zuständigen Mitarbeiter verfügen über die zur Ausführung dieser Tätigkeit nötigen Ausbildung und Qualifikation, baufachliche Kenntnisse und die nötigen Erfahrung.

Baukoordination highline179

Baukoordination Skigebiet Ifen

Baustellenkoordination Eckbauerbahn Partenkirchen

Baustellenkoordination Kindergarten + Volksschule Nesselwängle

Baustellenkoordination Flexengalerie Große Dohle 2005